Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das neue Gesetz zur Maklerprovision (§ 656c BGB). Hierzu schnappt man immer wieder neue Informationen auf, jedoch wird es dadurch auch nicht transparenter. Daher möchten wir Sie nun über das Wichtigste informieren, damit Sie sich einen Überblick verschaffen können: Kurz und knapp erklärt Nach dem neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten zahlen Immobilienverkäufer nun mind. 50 % der Maklerprovision. Somit sollen die Käufer entlastet werden. Allerdings gilt dies
Sie haben vor eine Immobilie zu erwerben? Bevor man mit der Suche beginnt, gibt es einiges zu beachten. Hierzu zählt auch, dass Sie bei Ihrer finanziellen Kalkulation nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Nebenkosten Ihres Immobilienerwerbs berücksichtigen. Denn diesen werden häufig nicht in die Immobilienfinanzierung Ihrer Bank einbezogen und müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Wir haben für Sie aufgelistet, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Nebenkosten in Bayern Da die Nebenkosten von
Am 05. Juni 2020 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf “über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” zugestimmt. Künftig gilt also: Wer den Makler beauftragt – meist der Eigentümer– übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten. Was bedeutet das neue Gesetz für Sie als Eigentümer? Es ist künftig nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Warum es dennoch weiterhin empfehlenswert
Beim Immobilienverkauf kostet ein Fehler meist viel Geld, warum also welche machen? Wir wollen Ihnen wertvolle Informationen an die Hand geben, um die folgenden fünf Fehler zu vermeiden. Profitieren Sie von unserem Wissen, das wir Ihnen als professionelle Immobilienvermittlung gerne zur Verfügung stellen. Ob Sie uns danach engagieren, um auch weitere Fehler vermeiden zu können, bleibt Ihnen überlassen. Entscheiden Sie selbst! 1. Fehler: Falsch angesetzter Angebotspreis Der Angebotspreis ist einer der wichtigsten Faktoren beim Immobilienverkauf.
Sich zu Lebzeiten mit dem Thema Sterblichkeit zu befassen und sich Gedanken zu machen, was mit dem eigenen Besitz nach dem Tod passiert, macht niemand wirklich gerne. Aus Verantwortung für seine Lieben und sein Vermögen sollte man jedoch rechtzeitig Vorsorge treffen und den Nachlass regeln. Vor allem dann, wenn eine Immobilie zu vererben ist. Erbfolge ohne Testament Ohne Testament oder Erbvertrag greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese legt eine bestimme Rangfolge fest. Danach erben Verwandte