Was ist ein Energieausweis & wofür wird er gebraucht?

Energieausweis

Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, listet auf mehreren Seiten Angaben zum Energieverbrauch/-bedarf des Hauses auf. Dargestellt werden die Ergebnisse im Wesentlichen in Form einer Farbskala zwischen grün und rot.

Der Energieausweis ist gesetzlich verpflichtend und muss seit 1. Mai 2015 potentiellen Käufern oder Mietern auf Wunsch vorgelegt werden können.

Auch in Immobilienanzeigen ist die Angabe der Energieeffizienz verpflichtend.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Immobilieneigentümer sollten sich vor der Erstellung des Ausweises darüber informieren und Kosten und Nutzen abwägen.

Verbrauchsausweis: günstig und wenig aussagekräftig

Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist mit Preisen zwischen 25 und 100 Euro die günstigere Variante. Er wird auf Grundlage des Verbrauchs erstellt und ist daher weniger aussagekräftig. Hierzu zählen Heizung und Warmwasserbereitung. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Bei Nichtwohngebäuden kommen Werte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung hinzu. Meist werden hierzu die letzten drei Heizkostenabrechnungen benötigt. Somit ist es fraglich, wie realistisch der Energiepass ist. Ist der Bewohner beispielsweise wenig zuhause, sind die Nebenkosten gering. Sind die Bewohner dagegen viele Personen, verfroren, oder besitzen einige Terrarien sind die Energiekosten dementsprechend hoch.

Der Bedarfsausweis: die objektive Bewertung

Der Bedarfsausweis ist deutlich teurer als der Verbrauchsausweis. Die Kosten liegen hier je nach Aufwand bei ca. 500 Euro oder mehr. Für den Bedarfsausweis wird in einem aufwendigen Berechnungsverfahren der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Hierbei spielt die Bausubstanz eine große Rolle und steht, anders als beim Verbrauchsausweis im Fokus. Wie gut sind die Außenwände gedämmt? Sind Wärmeschutzfenster eingebaut? Ist eine umweltschonende Heizungsanlage installiert? Die erfassten Daten sind unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner des Gebäudes. Außerdem lassen sich hierbei die energetischen Schwachstellen des Gebäudes erkennen.
Auch wenn selbst der Bedarfsausweis keine absolute Sicherheit über den zu erwartenden Energieverbrauch geben kann, sind seine Angaben weitaus zuverlässiger als die der verbrauchsorientierten Berechnung. So lassen sich auch Modernisierungsmaßnahmen daraus ableiten – nicht so aus dem Verbrauchsausweis.

Wann wird welcher Ausweis gebraucht

Wahlfreiheit haben Sie bei folgenden Gebäuden:
– Nicht-Wohngebäude
– Altbau ab 1978
– Altbau bis vier Wohneinheiten, vor 1977, die nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurden

Bedarfsausweispflicht:
– Altbau bis vier Wohneinheiten vor 1977

In bestimmten Fällen muss kein Energieausweis erstellt werden:
– Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von maximal 50 qm
– Verkauf eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses
– Abrisshäuser

Wo ist der Energieausweis erhältlich?

Während der Verbrauchsausweis häufig von den jeweiligen Versorgern oder Messanbietern erstellt wird, kann ein Bedarfsausweis nur durch sogenannte „baubezogene Berufe” ausgestellt werden. Das sind beispielsweise Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister wie Heizungsbauer und Schornsteinfeger. Empfohlen werden Experten mit Zusatzausbildung als Energieberater.

Gültigkeit

Der Energieausweis ist generell zehn Jahre lang gültig, unabhängig davon, ob er bedarfs- oder verbrauchsorientiert ist. Nach größeren Umbauten oder Modernisierungen muss er neu erstellt werden, da sich diese Maßnahmen auf den Energiebedarf auswirken.