Wohnflächenberechnung, so geht’s:

Häufig weichen die Angaben in der Immobilienanzeige von der tatsächlichen Wohnfläche ab.

Wir zeigen Ihnen folgend wie Sie die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermitteln und somit sowohl bei Vermietung als auch beim Verkauf auf der sicheren Seite stehen.

Was ist „Wohnfläche“?

Es gibt mehrere Möglichkeiten und Methoden, nach welchen die Wohnfläche berechnet werden kann. In der Regel erfolgt diese Berechnung jedoch auf Grundlage der Wohnflächenverordnung und bedeutet Folgendes:

Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen von Räumen, die zu einer Immobilie (Wohnung/Haus) gehören. Somit muss die tatsächliche Grundfläche nicht unbedingt mit der Wohnfläche übereinstimmen, denn nicht jede Fläche innerhalb der Immobilie darf bei der Wohnflächenberechnung gleichermaßen berücksichtigt werden. Z.B. gelten für Balkone, Terrassen oder Kellerabteile Sonderregelungen.

Wie wird sie berechnet?

Laut Wohnflächenverordnung können grundsätzlich folgende Räume gewertet werden: Schlafzimmer, Esszimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Küche, Badezimmer, WC, Dielen, Flure und Nebenräume wie Speisekammer oder Abstellräume.

Dachschrägen:
– Raumhöhe bis 1m: wird nicht angerechnet
– Raumhöhe zwischen 1m und 2m: zu 50%
– Raumhöhen ab 2m: zu 100%

Wintergarten und Schwimmbäder:
Sofern diese Räumlichkeiten zu allen Seiten geschlossen und beheizt sind, wird ihre Grundfläche zu 100% hinzugerechnet. Sind Sie unbeheizt, zählt die Grundfläche nur zu 50%.

Balkone und Dachterrassen:
Balkone, Loggien und Dachterrassen berücksichtigt die Wohnflächenberechnung zu 25%. Besitzt der Balkon jedoch einen hohen Wohnwert (überdacht, hochwertig gestaltet), zählen im Einzelfall sogar 50% seiner Fläche.

Einbauten, wie Küche und Badewanne:
Die Fläche unterhalb von Einbaumöbeln (wie z.B. einer Küche) oder die der Badewanne zählt zu 100% zur Wohnfläche.

Nischen, Schornsteine und Treppen:
Nischen müssen bis zum Boden herunterreichen und 13cm tief sein um mit 100% angerechnet werden zu können. Ansonsten werden sie nicht berücksichtigt.
Treppen mit mehr als drei Stufen und deren Absätze muss man von der Wohnfläche abziehen. Das gleiche gilt für die Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen und/oder freistehenden Säulen, sofern sie höher als 1,5m sind und eine Fläche von mindestens 0,1m² haben.

Zubehörräume:
Keller, Garagen, Trockenräume oder die Waschküche zählen nicht zur Wohnfläche.