Welche Maklerverträge gibt es und was sind deren Unterschiede?

Bevor der Makler tätig wird, schließen er und der Verkäufer einen Vertrag ab. Der Maklervertrag ist Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen, die sich danach richten, wer die Immobilie vermarktet und welche Pflichten die Parteien damit eingehen.

 

Einfacher Maklervertrag

Sobald der Immobilienverkäufer einen Makler mit der Vermarktung seines Objekts beauftragt, besteht der einfache Maklervertrag. Dieser muss nicht schriftlich geschlossen sein. Bei einem einfachen Maklervertrag haben mehrere Makler sowie der Eigentümer selbst das Recht, die Immobilie zu bewerben. Der Makler ist nicht zur Aufnahme seiner Tätigkeit verpflichtet, somit ist er rechtlich nicht angehalten für den Verkäufer aktiv zu werden.

 

Makleralleinauftrag

Der Makleralleinauftrag muss schriftlich erfolgen. Bei dieser Auftragsform ist nur ein Makler für den Verkauf zuständig. Dazu darf sich jedoch auch der Verkäufer selbst nach Interessenten umsehen. Der beauftragte Makler ist verpflichtet, für seinen Auftraggeber aktiv zu werden. Hat der Eigentümer selbst Erfolg, bestehen für den Immobilienmakler keine Provisionsansprüche.  

 

Qualifizierter Makleralleinauftrag

Der qualifizierte Makleralleinauftrag ist ausschließlich in Schriftform zu vereinbaren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle an ihn herantretenden Interessenten oder andere Makler an den von ihm beauftragten Immobilienmakler zu verweisen. Der Makler wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Immobilie innerhalb der Vertragslaufzeit zu vermitteln und ist zur aktiven Tätigkeit verpflichtet.

Nur bei dieser Vertragsart kann der Makler für Kaufinteressenten eine Reservierungsvereinbarung abschließen. Bei den beiden anderen Vertragsarten kann er es nicht, da die exklusive Tätigkeit nicht gegeben ist.

 

Fazit

In der Regel ist ein Makler bei einem Qualifizierten Alleinauftrag am motiviertesten. Er ist bereit in Vorleistung zu gehen und Zeit zu investieren. Er wird alle Möglichkeiten ausschöpfen das Objekt bestmöglich zu vermarkten und Sie erhalten das hochwertigste Dienstleistungspaket. Beim einfachen Maklervertrag ist der Makler mit Marketingtools meist geizig und nicht bereit Mühe und Verhandlungsgeschick in Ihr Objekt zu investieren, da es auch von einem Konkurrenten verkauft werden kann.

Begrenzen Sie die Dauer des Makleralleinauftrags auf maximal sechs Monate. So haben Sie einen motivierten Makler, eine hochwertige Vermarktung und ein top Dienstleistungsangebot. Falls Sie doch nicht zufrieden sind, können Sie nach Ablauf des Vertrages ohne Probleme einen neuen Makler beauftragen.