Nebenkosten beim Immobilienkauf

Sie haben vor eine Immobilie zu erwerben? Bevor man mit der Suche beginnt, gibt es einiges zu beachten. Hierzu zählt auch, dass Sie bei Ihrer finanziellen Kalkulation nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Nebenkosten Ihres Immobilienerwerbs berücksichtigen. Denn diesen werden häufig nicht in die Immobilienfinanzierung Ihrer Bank einbezogen und müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Wir haben für Sie aufgelistet, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Nebenkosten in Bayern

Da die Nebenkosten von Bundesland zu Bundesland variieren, zeigen wir Ihnen in unserer Auflistung lediglich die Zahlen für unsere Region:

Erläuterung der Nebenkosten

1. Grunderwerbsteuer

In Deutschland fällt für jeden Immobilienkauf die Grunderwerbsteuer an. Diese variiert von Bundesland zu Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % vom Kaufpreis und ist bereits kurze Zeit nach Beurkundung fällig. Erst durch Zahlung dieser Steuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sie aus. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für den Eigentümerwechsel im Grundbuch.

2. Notargebühren

Jeder Immobilienkauf muss notariell beurkundet werden, dies lässt den Kaufvertrag erst rechtskräftig werden. Somit ist der Besuch beim Notar unumgänglich. Das Notariat entwirft den Kaufvertrag und prüft eine korrekte Abwicklung. Sofern die Immobilie durch eine Bank finanziert wird, läuft auch die sogenannte „Grundschuldbestellung“ über seinen Tisch. Für diese rechtliche Absicherung müssen Immobilienkäufer mit etwa 1 % rechnen.

3. Maklerprovision

Haben Sie Ihre Immobilie über einen Immobilienmakler erworben, fällt hier eine Maklerprovision an. Diese Maklerprovision variiert ebenfalls zwischen den Bundesländern. In Bayern sind es üblicherweise 3 % zzgl. MwSt. vom Kaufpreis. Durch die Gesetzesänderung zur Verteilung der Maklerkosten werden es ab 23.12.2020 max. die Hälfte der gesamten Maklerprovision. Sie zahlen also keine höhere Courtage, als der Verkäufer.

4. Grundbucheintrag

Bei Kaufpreiszahlung, ca. vier bis sechs Wochen nach Beurkundung, erhalten Sie die Schlüssel der Immobilie. Dies ist jedoch lediglich der Besitzübergang, nicht der Eigentumswechsel. Erst mit Eintragung im Grundbuch wird der Käufer zum rechtlichen Eigentümer. Diese Eintragung wird vom Notar erst nach Kaufpreiszahlung und Bestätigung durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung veranlasst und findet meist 4-8 Wochen nach Kaufpreiszahlung statt. Die Gebühren für diese Grundbucheintragung belaufen sich bei ca. 0,5 % vom Kaufpreis. Wurde eine Grundschuldbestellung vorgenommen, fallen weitere Nebenkosten an.