Hinterlassen Sie Klarheit – Immobilien richtig vererben!

Erbe

Sich zu Lebzeiten mit dem Thema Sterblichkeit zu befassen und sich Gedanken zu machen, was mit dem eigenen Besitz nach dem Tod passiert, macht niemand wirklich gerne.

Aus Verantwortung für seine Lieben und sein Vermögen sollte man jedoch rechtzeitig Vorsorge treffen und den Nachlass regeln. Vor allem dann, wenn eine Immobilie zu vererben ist.

Erbfolge ohne Testament

Ohne Testament oder Erbvertrag greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese legt eine bestimme Rangfolge fest. Danach erben Verwandte höherer Ordnung erst, wenn es keine Verwandten niederer Ordnung gibt. Das bedeutet, dass nach dem Tod das gesamte Vermögen nicht generell auf den Ehepartner übergeht.

Je nachdem, welcher Güterstand zugrunde lag und welche Angehörigen hinterlassen werden, beträgt der gesetzliche Erbteil des Ehepartners ein Viertel, ein Drittel oder die Hälfte. Alleinerbe wird er nur, wenn es weder Verwandte erster und zweiter Ordnung noch Großeltern gibt.

Verwandte erster Ordnung: Kinder; Adoptivkinder sind leiblichen in der Regel gleichgestellt. An die Stelle verstorbener Kinder treten deren Kinder, also die Enkel usw.

Verwandte zweiter Ordnung: Eltern; An die Stelle verstorbener Eltern treten deren Kinder, also Geschwister und Halbgeschwister des Verstorbenen

Weitere Ordnungen: werden nach dem gleichen Schema definiert

Nichteheliche Lebenspartner haben kein gesetzliches Erbrecht. Um erben zu können, ist ein Testament oder Erbvertrag zwingend notwendig.

Erbfolge mit Testament

Sie bestimmen selbst, wer was bekommt. Allerdings hat man nicht komplett freie Hand, denn das Gesetz sichert die nächsten Angehörigen durch Pflichtteilsansprüche am Nachlass ab. Berechtigte haben einen Anspruch auf Geldzahlung in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Mit einem wohl durchdachten Testament/Erbvertrag vermeiden Sie Streit und Enttäuschung bei ihren Hinterbliebenen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Formen:

Das privatschriftliche Testament muss zwingend selbst handschriftlich verfasst werden, ohne Mitwirkung von Dritten. Die Unterschrift sowie Orts- und Datumsangabe darf nicht vergessen werden.

Das notarielle Testament/Erbvertrag erfolgt mit der Erklärung des letzten Willens vor dem Notar. Vorteil ist hierbei Rechtssicherheit, Beratung und eine sichere Verwahrung.
Ein Erbvertrag wird zwischen zwei Personen geschlossen und muss zwingend notariell beglaubigt werden. Vorteilhaft z.B. für unverheiratete Paare.

Immobilie vererben oder verschenken?

Wer sich als Immobilienbesitzer frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, sollte sich fragen, ob es vielleicht Vorteile hat, noch zu Lebzeiten sein Haus oder seine Wohnung weiterzugeben, also zu verschenken. Gerade bei größeren Vermögenswerten bietet sich diese Option an, da sie zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann. Denn beim „Verschenken“ gibt es Freibeträge, die sich je nach Verwandtschaftsgrad definieren und alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden können. So können Sie Ihre Immobilie Stück für Stück übertragen.

Unterschiedliche Freibeträge:
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder: 400.000 Euro
Enkel: 200.000 Euro
Eltern, Großeltern: 100.000 Euro
Alle anderen Erben: 20.000 Euro

Aber: geschenkt ist geschenkt! Deshalb ist es ratsam und notwendig eine Übertragung zu Lebzeiten durch einen notariellen Übergabevertrag/ Schenkungsvertrag abzusichern, in dem sich auch Themen wie ein lebenslanges Wohnrecht, eine Leibrente oder ein Nießbrauch rechtlich verbindlich regeln lassen. An erster Stelle steht hier die persönliche Altersvorsorge, diese muss geregelt sein.

Andere Länder, andere Regeln

Ab 17. August 2015 gilt in allen EU-Staaten- außer in Großbritannien, Irland und Dänemark – die neue Erbrechtsverordnung. Auch für Alttestamente. Danach richtet sich das anzuwendende Erbrecht künftig ausschließlich nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte
Also Vorsicht: wer seinen Ruhestand im sonnigen Süden verbringt, wird nach dortigem Recht beerbt.