Ein Immobilienmakler arbeitet erfolgshonoriert. Das bedeutet, er erhält die vereinbarte Provision nur dann, wenn er die Immobilie vermitteln konnte. Für die Höhe dieses Erfolgshonorar gibt es keine gesetzlichen Vorgaben oder Begrenzungen. Der übliche Höchstsatz (= Empfehlung) variiert von Bundesland zu Bundesland. Die letztendliche Provisionshöhe ist jedoch mit dem Immobilienmakler frei verhandelbar, allerdings darf die Provision nicht beliebig hoch angesetzt werden, da sie sonst als sittenwidrig eingestuft wird.
Die Maklercourtage wird in zwei Bereiche unterschieden: Innen- und Außenprovision. Mit der Innencourtage ist die Verkäuferprovision gemeint, mit der Außencourtage die des Käufers.
Wer muss wann die Maklerkosten zahlen?
Vermietung:
Im Juni 2015 trat das „Bestellerprinzip“ in Kraft. Das bedeutet, dass der Auftraggeber die Maklerprovision übernehmen muss. Beauftragt also der Eigentümer einen Immobilienmakler mit der Vermietung seiner Wohnung, trägt dieser die vollständigen Maklerkosten. Meldet sich jedoch ein Suchkunde direkt beim Immobilienmakler, der für diesen Kunden unabhängig seines Portfolio auf die Suche gehen soll, zahlt dieser Suchkunde die Maklerprovision.
Verkauf:
Eine gesetzliche Regelung, wer die Maklercourtage bei dem Verkauf übernehmen muss, gibt es nicht. Allerdings gibt es ortsübliche Regelungen, nach denen die Anteile beider Parteien bestimmt werden.
Höhe der Maklerprovision
Vermietung:
Bei der Wohnraumvermietung fallen max. 2,38 Monatskaltmieten an.
Verkauf:
Auch zum Thema „Höhe der Maklercourtage“ gibt es ortsübliche Regelungen, die die Courtage auf Käufer und Verkäufer aufteilen.
Wann ist die Maklercourtage fällig?
Wie bereits oben beschrieben, ist die Maklerprovision ein Erfolgshonorar, das heißt der Makler geht während der Vermittlung in Vorleistung und erhält seine Courtage erst, wenn der Kauf- oder Mietvertrag durch seine Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist.
Für einige Verkäufer stellt die Maklercourtage ein Hindernis dar, um einen Immobilienmakler zu beauftragen. Dies sollte jedoch keineswegs ein Grund sein: Denn in der Regel erzielen Immobilienmakler durch ihre Marktkenntnis und ein hochwertig aufbereitetes Exposé einen höheren Verkaufspreis als Privatpersonen. Des Weiteren ist der Verkaufsprozess über einen Makler meist schneller, rechtlich sicherer und er nimmt dem Verkäufer eine Vielzahl von Arbeitsschritten ab. Vorausgesetzt der Immobilienmakler arbeitet seriös und ist pflichtbewusst.
Das Bestellerprinzip beim Verkauf
Beim Immobilienverkauf ist derzeit eine Gesetzesänderung im Gespräch. Diese soll voraussichtlich 2020 umgesetzt werden. In welcher Art und Form diese erscheinen wird, ist noch nicht beschlossen.