Sie besitzen ein Haustier und möchten in eine Mietwohnung ziehen? Oder wohnen bereits zur Miete und möchten sich einen kleinen Wegbegleiter anschaffen? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten!Zu differenzieren ist die Tierart Ihres Wunschhaustieres. Handelt es sich um ein sogenanntes „Kleintier“ kann der Eigentümer seinem Mieter dieses nicht verbieten. Exotische Tiere benötigen hingegen eine gesonderte Erlaubnis. Für Hunde und Katzen gibt es keine allgemeine Regelung im Mietrecht, auch wenn dies oft Bestandteil im Mietvertrag ist.
Kleintierhaltung
Unter Kleintieren versteht man beispielsweise ein Aquarium mit Fischen, Wellensittiche, Kaninchen oder Hamster. Die Haltung von Kleintieren ist die einzige Regelung, die man über Haustiere im deutschen Mietrecht findet. Sofern Sie sich dieses als Ihren „treuen Wegbegleiter“ ausgesucht haben, müssen Sie Ihren Vermieter nicht um Erlaubnis fragen. Dies wird damit begründet, dass diese Tiere keine größeren Schäden in der Wohnung anrichten können und die Nachbarn nicht stören.
Aber Vorsicht: Bei Ratten, Papageien oder beispielsweise auch Frettchen gelten Ausnahmen!
Katzen und Hunde
Katzen und Hunde sind grundsätzlich im deutschen Mietrecht nicht verboten. Generell untersagen dürfen Vermieter also Hunde und Katzen in der Mietwohnung nicht. Dennoch sollten Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, um unnötigen Stress zu vermeiden. Sollten sich Nachbarn durch lautes Hundebellen gestört fühlen und sogar dagegen klagen, könnte vor Gericht gegen die Haltung entschieden werden. Dies gilt ebenso für aggressives Verhalten, starke Verunreinigungen oder Haltung auf zu engem Raum.
Aber Vorsicht: Für die Haltung eines Kampfhundes besteht generell kein Anspruch. Der Vermieter und auch die Eigentümergemeinschaft können die Haltung ausdrücklich verbieten. Nach der Rechtsprechung ist ein teilweise-Verbot der Haltung bestimmter Hunderassen zulässig.
Exotische Tiere
Bei exotischen Tieren, also wilden, oder gefährlichen Haustieren wie Reptilien oder giftige Spinnen benötigen Sie die Zusage des Eigentümers. Zusätzlich wird hier noch die Erlaubnis des Landesstraf- und Verordnungsamtes benötigt.
Ausnahme: Sollten Sie sich ungiftige Schlangen zulegen, verhält es sich wie bei der Haltung von Hunden und Katzen: Eine Klausel im Mietvertrag, welche die Haltung von ungiftigen Schlangen verbietet, ist nicht zulässig.
Fazit: Was darf im Mietvertrag verboten werden – was nicht?
Kleintiere dürfen nicht verboten werden. Hunde und Katzen benötigen im Zweifelsfall die Zustimmung des Vermieters. Jedoch gibt es auch hier keine grundsätzliche Regelung, mit welcher der Vermieter die Haltung untersagen kann. Anders sieht es für exotische Tiere und Kampfhunde aus. Hier benötigen Sie die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters sowie eine amtliche Genehmigung.
Und Haustierbesuch?
Sofern Sie Besuch Ihrer Freunde inkl. Hund erhalten, müssen Sie keine Bedenken haben. Denn hier sind Sie als Mieter rechtlich auf der sicheren Seite: Sie dürfen Besucher mit Haustieren empfangen, ohne dass dies vom Vermieter verboten werden kann. Über die Länge des „Aufenthalts“ gibt es keine offizielle Regelung. Das heißt, dass auch mehrere Tage nicht anfechtbar sind.