Allgemeine Geschäftsbedingungen von Marion Lingner & Christine Seifert
1. Geltung
Mit Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit, z.B. durch Exposéanforderung, Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc. oder durch schriftliche Vereinbarung kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Maklerkunde) und Marion Lingner oder Christine Seifert ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die von Marion Lingner oder Christine Seifert übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Marion Lingner oder Christine Seifert, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatz. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von Marion Lingner oder Christine Seifert wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.
3. Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle des Ankaufs der Anmietung. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.
4. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Marion Lingner bzw. Christine Seifert haben das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von Marion Lingner bzw. Christine Seifert, so ist der Kunde verpflichtet, Marion Lingner bzw. Christine Seifert unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
5. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Alle Maklerverträge, die nach dem Inkrafttreten am 23. Dezember 2020 neu abgeschlossen werden, sind unter den neuen Provisionsvorschriften zu betrachten. Nach den neuen Provisionsregelungen aus § 656 c BGB oder § 656 d BGB dürfen Verkäufer und Käufer nur zur Zahlung der Provision in gleicher Höhe verpflichtet werden, wenn beide Parteien einen Maklervertrag mit dem Immobilienmakler abschließen. Kommt es aufgrund der Tätigkeit von Marion Lingner bzw. Christine Seifert zum Abschluss eines Kaufvertrages, hat Marion Lingner bzw. Christine Seifert gegen den Verkäufer und Käufer Anspruch auf Zahlung von mindestens je 3,57 % vom wirtschaftlichen Kaufpreis. Bei Mietverträgen beträgt die vom Auftraggeber zu zahlende Provision das 2,38-fache der Monatsmiete, bei gewerblichen Mietverträgen das 3,57- fache der Monatsmiete. Die Maklerprovision ist verdient, sobald der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag durch den Nachweis oder die Vermittlung von Marion Lingner bzw. Christine Seifert zustande gekommen ist.
6. Doppeltätigkeit
Marion Lingner oder Christine Seifert sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind sie zur Unparteilichkeit verpflichtet.
7. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von Marion Lingner oder Christine Seifert angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen Marion Lingner oder Christine Seifert zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er Marion Lingner oder Christine Seifert sämtliche Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
8. Haftungsbegrenzung
Die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit von Marion Lingner oder Christine Seifert erfolgt auf Grundlage der durch Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
9. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Firmensitz von Marion Lingner bzw. Christine Seifert, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 i.V.m. §1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an Ihren Vertragspartner: Marion Lingner bzw. Christine Seifert, Altes Zeughausgässchen 1, 86152 Augsburg. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
11. Legitimation/Ausweispflicht nach § 2 Abs.1 Nr. 10 GWG (Geldwäschegesetz)
Immobilienmakler sind Verpflichtete gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG und müssen spezielle Pflichten erfüllen. Es besteht eine Identifizierungs- und Überprüfungspflicht für Kunden. Eine Kopie des Dokumentes (Personalausweis bei natürlichen Personen, Handelsregisterauszug bei juristischen Personen) ist zu fertigen und 5 Jahre in den Akten von Marion Lingner oder Christine Seifert aufzubewahren. Der Maklerkunde verpflichtet sich hiermit, bei verlangen eine gültige Ausweiskopie vorzulegen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.